Aufgrund eines Schadens wird der Schleusenbetrieb über die Westkammer abgewickelt. Daher gilt für die Schleusung von Sportbooten folgende Regelung: Montags bis Freitags keine Einzelschleusung für Sportboote. Sportboote können die Schleusengänge für Behördenschiffe, Marine oder Handelsschifffahrt nutzen. Sonnabend: 8:45 Uhr - 9:00 Uhr seewärts / 15:00 Uhr - 15:30 Uhr binnenwärts / Sonntag: 8:45 Uhr - 9:00 Uhr seewärts / 17:00 Uhr - 17:30 Uhr binnenwärts. Diese Regelung gilt bis auf weiteres.


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