Aufgrund eines Schadens von Tor 1 wird der Schleusenbetrieb über die Westkammer abgewickelt. Daher gilt für die Schleusung von Sportbooten folgende Regelung: 

Montags bis Freitags wird keine Einzelschleusung für Sportboote angeboten.

Sportboote können die Schleusengänge für die Behördenschiffe nutzen oder warten bis sie eine Schleusung für Marine oder Handelsschifffahrt nutzen können.

Sonnabends: 8:45 Uhr - 9:00 Uhr seewärts / 15:00 Uhr - 15:30 Uhr binnenwärts.

Sonntags: 8:45 Uhr - 9:00 Uhr seewärts / 17:00 Uhr - 17:30 Uhr binnenwärts. 

Diese Regelung gilt bis zur Wiederinbetriebnahme der Ostkammer.


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