Aufgrund eines Schadens von Tor 1 wird der Schleusenbetrieb über die Westkammer abgewickelt. Daher gilt für die Schleusung von Sportbooten folgende Regelung:
Montags bis Freitags wird keine Einzelschleusung für Sportboote angeboten.
Sportboote können die Schleusengänge für die Behördenschiffe nutzen oder warten bis sie eine Schleusung für Marine oder Handelsschifffahrt nutzen können.
Sonnabends: 8:45 Uhr - 9:00 Uhr seewärts / 15:00 Uhr - 15:30 Uhr binnenwärts.
Sonntags: 8:45 Uhr - 9:00 Uhr seewärts / 17:00 Uhr - 17:30 Uhr binnenwärts.
Diese Regelung gilt bis zur Wiederinbetriebnahme der Ostkammer.