Aufgrund eines Schadens von Tor 1 wird der Schleusenbetrieb über die Westkammer abgewickelt. Daher gilt für die Schleusung von Sportbooten folgende Regelung:
Montags bis Freitags wird keine Einzelschleusung für Sportboote angeboten.
Sportboote können die Schleusengänge für die Behördenschiffe nutzen oder warten bis sie eine Schleusung für Marine oder Handelsschifffahrt nutzen können.
Sonnabends: 8:45 Uhr - 9:00 Uhr seewärts / 15:00 Uhr - 15:30 Uhr binnenwärts.
Sonntags: 8:45 Uhr - 9:00 Uhr seewärts / 17:00 Uhr - 17:30 Uhr binnenwärts.
Diese Regelung gilt bis zur Wiederinbetriebnahme der Ostkammer.
Beim Befahren der Westkammer der Seeschleuse Wilhelmshaven, ist bis auf weiteres vom Einlaufbauwerk der Mittelmauer an der Binnenhafenseite ein Mindestabstand von 15 Metern einzuhalten.