Auf der Position 53° 58,94‘ N 008° 25,40‘ E wird ein Unterwasserhindernis geborgen.
Für die Arbeiten werden zur Positionierung von den Arbeitsfahrzeugen Anker ausgebracht. Die Anker werden mit beleuchteten Bojen gekennzeichnet.
Durch Taucher werden Drähte an das Objekt angebracht. Die Drähte werden mit beleuchteten Bojen gekennzeichnet.
Die passierenden Fahrzeuge haben einen Sicherheitsabstand von mindestens 100 m zur Wrackposition, bzw. zu den Arbeitsfahrzeugen einzuhalten.
Wenn die Unterwasserarbeiten mit Tauchern durchgeführt werden, haben die passierenden Fahrzeuge einen Sicherheitsabstand von mindestens 200 m zum Arbeitsfahrzeug einzuhalten.
Bei ausgebrachten Ankern ist das Gebiet innerhalb der Anker nicht von anderen Fahrzeugen zu befahren.
Soweit die Anker zur Positionierung ausgebracht sind gilt innerhalb der Tonnenpaare 9/10 und 11/12 ein Begegnungsverbot für alle Fahrzeuge die auf die Fahrrinne angewiesen sind.