werden die Grenzen und die Benutzung der Liegestellen für Sportfahrzeuge auf dem Nord-Ostsee-Kanal wie folgt geregelt:
a) Liegestelle für Sportfahrzeuge Brunsbüttel
Nordseite der Seeschifffahrtsstraße Nord-Ostsee-Kanal bei Kanalkilometer 1,8 hinter dem Leitwerk, die im Norden und Westen durch das Ufer, im Osten durch die Verbindungslinie vom Enddalben des nördlichen Leitwerkes der Großen Schleuse bis zum östlichen Endpunkt des Brückensteges und von dort recht-winklig zum Ufer, im Süden durch das nördliche Leitwerk der Großen Schleuse begrenzt ist. Die Liegedauer ist auf 72 Stunden beschränkt.
b) Ausweich-Liegestelle für Sportboote und Traditionsfahrzeuge im Binnenhafen Brunsbüttel
Nordseite der Seeschifffahrtsstraße Nord-Ostsee-Kanal, die im Norden durch das Ufer, im Osten durch die Verbindungslinie von Kanalkilometer 2,6 rechtwinklig zum Ufer, im Westen durch die Verbindungslinie von Kanalkilometer 2,44 rechtwinklig zum Ufer, im Süden durch die Außenkante des Steges mit der da-vorliegenden Wasserfläche in einem rechtwinkligen Abstand von 10 Meter begrenzt ist. Die Liegedauer ist auf 72 Stunden beschränkt.
c) Liegestelle in der Wendestelle der Weiche Dückerswisch (Klein-Westerland)
Nordseite der Seeschifffahrtsstraße Nord-Ostsee-Kanal, die bei Kanalkilometer 20,7 begrenzt ist auf 4 Dalbenreihen im Baggerloch Dükerswisch. Die Liegedauer ist auf 24 Stunden beschränkt.
d) Liegestelle vor der Gieselauschleuse
Die Liegestelle bei Kanalkilometer 40,5 ist begrenzt auf die Anlegestege am östlichen und westlichen Ufer mit der davor liegenden Wasserfläche in einem recht-winkligen Abstand von 5 Meter gemessen vom Ufer. Die Liegedauer ist auf 24 Stunden beschränkt.
e) Liegestellen im Obereidersee mit Enge
Liegestellen bei Kanalkilometer 66. Die Liegedauer ist auf 24 Stunden beschränkt.
f) Liegestellen im Borgstedter See
Liegestelle bei Kanalkilometer 67,5 und Kanalkilometer 70. Die Liegedauer ist auf 24 Stunden beschränkt.
g) Sportboot-Reede im Flemhuder See
Die Liegestelle bei Kanalkilometer 85,4 ist begrenzt im Norden durch die ausgelegten Reede-Tonnen, im Osten durch die ausgelegten Reede-Tonnen, im Westen durch die Linie der gelben Dalbenpfähle, im Süden Grenzlinie durch die Tafelzeichen auf dem westlichen und östlichen Ufer. Die Liegedauer ist auf 24 Stunden beschränkt.
h) Liegestelle Kiel-Holtenau östlich der Schleuse
Die Liegestelle bei Kanalkilometer 98,5 ist begrenzt im Norden durch die Absperrung an der Kanalstraße, im Osten und Westen durch Verbindungslinien von den Endpunkten des Steges rechtwinklig zum Ufer, im Süden durch die Außenkante des Steges mit der davorliegenden Wasserfläche in einem rechtwinkligen Abstand von 20 Metern vom Ufer. Die Liegedauer ist auf 24 Stunden beschränkt.
i) Bezahlanleger für Sportboote in Kiel-Holtenau binnen der Schleuse
Der Bezahlanleger für Sportboote, der im Norden durch die Uferlinie, im Osten und Westen durch die Verbindungslinien von den Endpunkten des Steges rechtwinklig zum Ufer, im Süden durch die Außenkante des Steges mit der davorliegenden Wasserfläche in einem rechtwinkligen Abstand von 10 Metern vom Ufer begrenzt ist, ist keine Liegestelle. Anlegen ist nur für die Dauer der Bezahlung der Kanalabgaben gestattet. Die Liegedauer ist auf die tatsächliche Dauer des Bezahlvorgangs beschränkt.
2. Mit Zustimmung der Verkehrszentrale kann die Liegedauer, gemessen an den Erfordernissen der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt, angemessen verlängert werden.