Tarifordnung für die Benutzung der Schleusen und Brücken des Ems-Jade-Kanals sowie der Schleusen des Nordgeorgsfehnkanals
Zum Geltungsbereich dieses Tarifs gehören:
Der Ems-Jade-Kanal von der Kesselschleuse in Emden bis zur Schleuse Mariensiel in Wilhelmshaven, einschließlich des Verbindungskanals sowie des Nordgeorgs fehnkanals.
Die Entgelte sind von
- Sportbooten,
- Charterbooten,
- Traditionsschiffen,
- Frachtgüterschiffen,
- muskelbetriebenen Fahrzeugen,
- Fahrgastschiffen sowie
- sonstigen motorbetriebenen Fahrzeugen zu entrichten.
Nutzung der vorhandenen Brücken und Schleusen innerhalb der festgelegten Betriebszeiten
Das Entgelt für Sportboote, Charterboote sowie sonstige motorbetriebene Fahr zeuge beträgt 6,00 € je Schleusung.
Hinweis: Für Sportboote und Charterboote kann auf Antrag eine Jahrespauschale an den NLWKN gezahlt werden. Über den Antrag entscheidet die Be triebsstelle Aurich des NLWKN. Die Jahrespauschale ist im Voraus für ein Kalenderjahr zu entrichten; sie gilt nur für Kanalpassagen innerhalb der festgesetz ten Betriebszeiten des Kanals. Das Schreiben des NLWKN über die bewilligte und bezahlte Jahrespauschale ist bei Kanalpassagen vorzuzeigen.
Die Jahrespauschale hierfür beträgt: 500,00 €.
Nachgewiesene Traditionsschiffe, ausgenommen Charterboote, erhalten 50 % Ermäßigung. Der Nachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen.
Das Entgelt für muskelbetriebene Fahrzeuge beträgt 3,00 € je Schleusung. Hinweis: Ein Anspruch auf Schleusung besteht nicht.
Innerhalb der festgelegten Betriebszeiten sind von einer Zahlung befreit:
a.) Inhaber eines „Boots-Pass EJK/NGFK"
b.) Fahrzeuge von Landes- und Bundesbehörden
Nutzung der vorhandenen Brücken und Schleusen außerhalb der festgelegten Betriebszeiten
Das Entgelt für alle Wasserfahrzeuge beträgt 25,00 € je Schleusung und je Brückenöffnung.
Hinweis: Ermäßigungen sind nicht vorgesehen.
Liegegebühren
Die Liegegebühr an gebührenpflichtigen Anlegestellen des NLWKN beträgt je angefangener Länge Wasserfahrzeugmeter/Tag 1,00 €. Die Kosten für Trinkwassernutzung beträgt 2,50 € je angefangenem m³ Die Gebühren sind beim Schleusenwärter vor Abfahrt zu entrichten.