Auf den u.s. Positionen wurden vier Einzelgefahrentonnen  Q9e gem. SeeSchStrO, Abschnitt 1, Sichtzeichen B 15e ausgelegt.

In diesem Gebiet befinden sich freiliegende Kabel.

Leuchttonne 1 Fl(2)/Blz(2) 54°08,624' N 008°44,378' E 
unbefeuerte Tonne 2 - 54°08,635' N 008°46,052' E
Leuchttonne 3 Fl(2)/Blz(2) 54°08,254' N 008°46,060' E 
unbefeuerte Tonne 4 - 54°08,251' N  008°44,379' E 

Gem. §32 (1), 2. und §38 SeeSchStrO und den dazugehörigen Bekanntmachung der GDWS Pkt. 22.1.3 ist das Ankern und Fischen im Umkreis von 300m von Kabeltrassen verboten.


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