Für den 05.06.2023 ist die Überführung des außergewöhnlich großen Werftschiffes "SILVER NOVA" auf der Seeschifffahrtsstraße Ems von Papenburg nach See geplant. Zum Zwecke der Schiffsüberführung wird der Wasserstand zwischen Papenburg und Gandersum mit Hilfe des Emssperrwerks bei Gandersum angestaut.
Im Rahmen der Überführung wird es auf der Seeschifffahrtsstraße Ems zu den folgenden Behinderungen für die Schifffahrt kommen:
1. Sperrungen:
1.1 Emssperrwerk
Das Emssperrwerk wird zum Zwecke des Aufstaus am 05.06.2023 um ca. 01:40 Uhr vollständig geschlossen. Die Aufhebung des Staus wird voraussichtlich am 05.06.2023 um ca. 14:15 Uhr abgeschlossen sein. Nach Ende der Stauzeit und ggfs. Passage des Werftschiffes wird die Sperrwerksdurchfahrt für die Schifffahrt wieder freigegeben. Es ergeben sich voraussichtlich daher folgende Sperrzeiten am Emssperrwerk bei Gandersum:
05.06.2023 um ca. 01:40 Uhr bis zum 05.06.2023 um ca. 14:15 Uhr.
Schiffe, die im Sperrwerksbereich auf eine Freigabe zur Weiterfahrt warten, müssen an den vorhandenen Liegestellen festmachen. Die Großschiffsliegestelle Gandersum steht für diesen Zweck nicht zur Verfügung.
Die genauen Sperrzeiten werden durch die Verkehrszentrale Ems (Rufname "Ems- Traffic") auf den UKW- Arbeitskanälen bekannt gegeben.
1.2 Schiffsüberführung
Die Schiffsüberführung wird voraussichtlich am 05.06.2023 um ca. 05:00 Uhr in Papenburg beginnen. Die Passage der Jann- Berghaus-Brücke in Leer ist für den 05.06.2023 um ca. 10:00 Uhr geplant. Mit der Durchfahrt des Werftschiffes durch das Emssperrwerk Gandersum ist am 05.06.2023 gegen ca. 14:15 Uhr zu rechnen.
Die genauen Sperrzeiten werden durch die Verkehrszentrale Ems (Rufname "Ems- Traffic") auf den UKW- Arbeitskanälen bekannt gegeben.
2. Begegnen und Überholen
2.1 Streckenabschnitt Leerort – Emden
Auf dem Streckenabschnitt zwischen Leerort und Emden fährt das Werftschiff als Wegerechtsschiff gem. Artikel 1 (1) Nummer 7 Schifffahrtsordnung Emsmündung in Verbindung mit Regel 3 Buchstabe h der KVR und führt das Signal nach Regel 28 KVR (Tiefgangbehindertes Fahrzeug). Überholen und Begegnen des Verbandes ist auf diesem Streckenabschnitt nur zulässig nach vorheriger, rechtzeitiger Absprache mit der Schiffsführung der "SILVER NOVA“ oder der Verkehrszentrale Ems.
3. Allgemeines
3.1Für den Fall des Eintretens unvorhergesehener Umstände kann es erforderlich werden, die Sperrzeiten an die veränderten Gegebenheiten anzupassen. Dazu zählt auch eine kurzfristig notwendig werdende Verschiebung des Staus. In diesem Falle wird es auch zu einer Verschiebung der Schiffsüberführung kommen. Hierzu wird dann kurzfristig ein neuer Termin bekanntgemacht.
3.2Die gesperrte Strecke wird durch Dienstfahrzeuge der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes gekennzeichnet, die bei Papenburg in Höhe Ems- km 0,0 und auf der Leda in Höhe Km 24,8 liegen. Das außergewöhnlich große Fahrzeug wird von Dienstschiffen der Wasserschutzpolizei bzw. der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes begleitet. Die Sperrung am Emssperrwerk Gandersum wird durch die Lichtsignale nach Nr. A 19a), b) und c) der Anlage I zur Seeschifffahrtsstraßenordnung gekennzeichnet.
3.3 Das Einlaufen in die gesperrte Strecke sowie das Liegen in dieser Strecke ist allen Fahrzeugen, mit Ausnahme der Hilfs- und Sicherungsschiffe verboten.
3.4Die Strom- und Schifffahrtspolizeibehörde und die Wasserschutzpolizei können von dem Passierverbot auf den gesperrten Strecken Ausnahmen zulassen.
3.5Den Einzelanordnungen der Strom- und Schifffahrtspolizeibehörde bzw. denen der Wasserschutzpolizei ist unverzüglich Folge zu leisten.