Die Richtlinie des Europäischen Parlaments über Sportboote 94/25/EG stellt in Anhang I so genannte Auslegungskategorien auf. Diese Kategorien, die man besser Entwurfskategorien genannt hätte, sollen beschreiben, für welche vorgesehenen Beanspruchungen Boote zwischen 2,5 m und 24 m Länge konstruiert und gebaut worden sind.

Die Sportboot-Direktive will damit nicht dem Betreiber vorschreiben, unter welchen Bedingungen er sein Fahrzeug benutzen darf, sondern will lediglich dem Käufer eines Boots einen Hinweis geben, für welche Beanspruchungen sein Boot gebaut worden ist.

 

Der genaue Wortlaut der Sportboot-Direktive ist: ANHANG I, GRUNDLEGENDE SICHERHEITSANFORDERUNGEN AN AUSLEGUNG UND BAU VON SPORTBOOTEN 1 AUSLEGUNGSKATEGORIE

Die Sportboot-Direktive will damit nicht dem Betreiber vorschreiben, unter welchen Bedingungen er sein Fahrzeug benutzen darf, sondern will lediglich dem Käufer eines Boots einen Hinweis geben, für welche Beanspruchungen sein Boot gebaut worden ist.

Der genaue Wortlaut der Sportboot-Direktive ist: ANHANG I, GRUNDLEGENDE SICHERHEITSANFORDERUNGEN AN AUSLEGUNG UND BAU VON SPORTBOOTEN 1 AUSLEGUNGSKATEGORIE

Begriffsbestimmungen:

A. „HOCHSEE": Ausgelegt für ausgedehnte Fahrten, bei denen Wetterverhältnisse mit einer Windstärke über 8 (Beaufort-Skala) und signifikanten Wellenhöhen über 4 m auftreten können und die diese Boote weitgehend aus eigener Kraft bestehen können.

B. „AUSSERHALB VON KÜSTENGEWÄSSERN": Ausgelegt für Fahrten außerhalb von Küstengewässern, bei denen Wetterverhältnisse mit einer Windstärke bis einschließlich 8 und Wellenhöhen bis einschließlich 4 m auftreten können.

C. „KÜSTENNAHE GEWÄSSER": Ausgelegt für Fahrten in küstennahen Gewässern, großen Buchten, Flußmündungen, Seen und Flüssen, bei denen Wetterverhältnisse mit einer Windstärke bis einschließlich 6 und Wellenhöhen bis einschließlich 2 m auftreten können.

D. „GESCHÜTZTE GEWÄSSER": Ausgelegt für Fahrten auf kleinen Seen, schmalen Flüssen und Kanälen, bei denen Wetterverhältnisse mit einer Windstärke bis einschließlich 4 und signifikanten Wellenhöhen bis einschließlich 0,5 m auftreten können.

Boote der jeweiligen Kategorie müssen so ausgelegt und gebaut sein, dass sie der Beanspruchung nach diesen Parametern hinsichtlich Stabilität, Auftrieb und anderen einschlägigen grundlegenden Anforderungen gemäß Anhang I standhalten und dass sie eine gute Manövrierfähigkeit haben.

Die Bezeichnungen der Kategorien mit „Hochsee", „Außerhalb von Küstengewässern", „Küstennahe Gewässer" und „Geschützte Gewässer" kommt wohl den meisten Lesern bekannt vor, da diese traditionell benutzt werden und die Begriffe sehr anschaulich sind.

Genau hierin liegt die Tücke. Bei diesen Namen handelt es sich um Begriffe, die irreführend sein können, denn die genauen Definitionen sind zu beachten.

Betrachte ich ein Boot, das für die Kategorie C entworfen und gebaut worden ist, dann kann dieses Fahrzeug Wetterverhältnissen mit einer Windstärke bis einschließlich 6 Beaufort und Wellenhöhen bis einschließlich 2 Metern trotzen, egal wo diese Bedingungen angetroffen werden. Schließlich können genau diese Bedingungen auch in den anderen Gewässergebieten auftreten!

Warum hat man die Definitionen an der Kombination von Windstärke und Signifikanter Wellenhöhe festgemacht und nicht an geographischen Marken? Man hätte doch auch den Abstand zur Küste als Definition benutzen können.

Die Väter der Direktive haben seinerzeit erkannt, daß die traditionellen Definitionen für Gewässertypen nicht mehr zeitgemäß sind, zumindest im europäischen Sinne.

Sicherlich hat man bei gleicher Windstärke in der Regel 25 Meilen südlich von Bornholm andere Bedingungen als 25 Meilen nördlich von Westray, einer der Orkney Inseln. Beide liegen im Bereich der EU. Daher hat man sich mehr auf anerkannte wissenschaftliche Definitionen der Schiffs- und Meerestechnik gestützt, nämlich auf diese beiden Begriffe.

Entspricht die sogenannte „Signifikante Wellenhöhe" der tatsächlichen Wellenhöhe? Nur selten. Als „Signifikante Wellenhöhe" wird die Durchschnittshöhe derjenigen Wellen bezeichnet, die zum größten Drittel aller Wellen gehören. Dies entspricht nur ungefähr der Wellenhöhe, die ein geübter Beobachter schätzen würde. Dabei können einzelne Wellen durchaus die doppelte Höhe haben.

Die Direktive stützt sich bekanntlich auf die Anwendung der ISO Normen, die wiederum diese Entwurfskategorien zur Beschreibung von Beanspruchungen nutzen. So darf z.B. auf einem Boot der Kategorie C auch nur eine Vorschiffsluke montiert sein, die gleichfalls für die Kategorie „C" entwickelt worden ist. Eine Luke für „A" oder „B" lässt sich in diesem Falle natürlich auch verwenden, nur „D" kommt nicht in Frage.


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