Die Erlaubnis zur Saatmuschelgewinnung im nordfriesischen Wattenmeer wurde jetzt vom schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsministerium um fünf Jahre verlängert. Ursprünglich war diese Erlaubnis Ende 2011 ausgelaufen.
Auf etwa 60 Hektar sollen vor Hörnum mit Hilfe von Tauen und Netzen im Wasser Miesmuschellarven nun weiterhin eingefangen werden, die sich dort anhaften und zu Saatmuscheln heranwachsen. Sie werden jeweils im Herbst abgeerntet, auf Muschelkulturflächen ausgebracht und dort binnen zwei Jahren weitergezüchtet.
Insgesamt ist die Muschelzucht im schleswig-holsteinischen Wattenmeer auf maximal 2.000 Hektar zulässig. Im Jahr 2011 wurden allein von den schleswig-holsteinischen Muschelkuttern rund 12.000 Tonnen Miesmuscheln im Wert von knapp 18 Millionen Euro angelandet.
Das Ministerium erwartet, dass durch die Saatmuschelgewinnungsanlagen die Muschelzucht im schleswig-holsteinischen Wattenmeer zukünftig unabhängiger vom natürlichen Jungmuschelaufkommen sowie von Besatzmuschelimporten betrieben werden kann. Vergleichbare Anlagen laufen auch in Niedersachsen und den Niederlanden.
Das Aufkommen an natürlich vorkommenden Jungmuscheln ist in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Als eine mögliche Ursache gelten die hohen Krebs- und Garnelenbestände im Watt, denen die jungen Muscheln als Nahrung dienen.
Die Zukunft des in den letzten Jahren praktizierten Besatzmuschelimports vor allem aus den Gewässern um die Britischen Inseln ist seit der jüngsten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig fraglich. Eine FFH-Vorprüfung kam zu dem Ergebnis, dass durch die Saatmuschelgewinnungsanlagen angeblich keine gravierende Beeinträchtigung des Nationalparks zu befürchten ist.