• Für das Fahrwasser auf der Jade für alle Fahrzeuge gelten folgende Abstandsregelung in Bezug auf LNG Tanker:
     
    Der Abstand für vorausfahrende und nachfolgende Fahrzeuge zu einem LNG-Tanker darf 1 sm nicht unterschreiten.

  • Mit den nachstehend genannten Eckpunkten in WGS 84 werden für den Zeitraum der Gültigkeit dieser Bekanntmachung zwei Sperrgebiete zu Forschungszwecken eingerichtet:

    Gebiet 1:
    53°38,849'N    008°07,794'E
    53°38,897'N    008°07,917'E
    53°38,398'N    008°08,292'E
    53°38,446'N    008°08,415'E

    Gebiet 2:
    53°38,194'N    008°09,200'E
    53°38,187'N    008°09,186'E
    53°38,115'N    008°09,126'E
    53°37,990'N    008°09,166'E
    53°37,892'N    008°09,477'E
    53°37,910'N    008°09,511'E
    53°38,058'N    008°09,400'E

    Das Befahren der Sperrgebiete ist ausschließlich den mit der Durchführung des Vorhabens beauftragten Fahrzeugen gestattet. Ausgenommen vom Befahrensverbot sind hoheitlich eingesetzte Fahrzeuge sowie Rettungsfahrzeuge. Das Ankern und Fischen ist untersagt. Die Schifffahrt wird um besondere Beachtung gebeten.

Wattboken

Hinweise zu den folgenden Links

 => Segeln allgemein