• Mit den nachstehend genannten Eckpunkten in WGS 84 werden zwei Sperrgebiete zu Forschungszwecken eingerichtet:

    Gebiet 1:
    53°38,849'N    008°07,794'E
    53°38,897'N    008°07,917'E
    53°38,398'N    008°08,292'E
    53°38,446'N    008°08,415'E

    Gebiet 2:
    53°38,194'N    008°09,200'E
    53°38,187'N    008°09,186'E
    53°38,115'N    008°09,126'E
    53°37,990'N    008°09,166'E
    53°37,892'N    008°09,477'E
    53°37,910'N    008°09,511'E
    53°38,058'N    008°09,400'E

    Das Befahren der Sperrgebiete ist ausschließlich den mit der Durchführung des Vorhabens beauftragten Fahrzeugen gestattet. Ausgenommen vom Befahrensverbot sind hoheitlich eingesetzte Fahrzeuge sowie Rettungsfahrzeuge. Das Ankern und Fischen ist untersagt. Die Schifffahrt wird um besondere Beachtung gebeten.

  • Auf Grund von Bauarbeiten westlich des LNG I Anlegers ist folgender Bereich ein Sperrgebiet und darf nur von beteiligten Fahrzeuge der Baumaßnahme befahren werden.
    Ausnahmen von dieser Befahrensregel kann nur über die Verkehrszentrale "Jade Traffic" erwirkt werden.

    Sperrgebiet:
    Nördlich begrenzt durch eine Linie Südmole des Hooksieler Außenhafens und der Nordspitze der Umschlaganlage Voslapper Groden. Östlich und südlich begrenzt durch die Umschlaganlage selbst. Westlich durch die Uferlinie.

    Das Sperrgebiet bleibt bis zum Ende der Bauarbeiten bestehen. Vorausichtlich bis Ende September

Wattboken

Hinweise zu den folgenden Links

 => Segeln allgemein

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