• Für den 18.09.2024 ist die Überführung des außergewöhnlich großen Werftschiffes „DISNEY TREASURE“ auf der Seeschifffahrtsstraße Ems von Papenburg nach See geplant. Zum Zwecke der Schiffsüberführung wird der Wasserstand zwischen Papenburg und Gandersum mit Hilfe des Emssperrwerks bei Gandersum angestaut. Mehr dazu hier: Ems: Sperrung

  • Für den 18.09.2024 ist die Überführung des außergewöhnlich großen Werftschiffes „DISNEY TREASURE“ auf der Seeschifffahrtsstraße Ems von Papenburg nach See geplant. Zum Zwecke der Schiffsüberführung wird der Wasserstand zwischen Papenburg und Gandersum mit Hilfe des Emssperrwerks bei Gandersum angestaut.

    Im Rahmen der Überführung wird es auf der Seeschifffahrtsstraße Ems zu den folgenden Behinderungen für die Schifffahrt kommen:

    1. Sperrungen:

    1.1 Emssperrwerk

          Das Emssperrwerk wird zum Zwecke des Aufstaus am 17.09.2024 um ca. 12:30 Uhr vollständig geschlossen. Die Aufhebung des Staus wird
          voraussichtlich am 19.09.2024 um ca. 02:00 Uhr abgeschlossen sein. Nach Ende der Stauzeit und ggfs. Passage des Werftschiffes wird die
          Sperrwerksdurchfahrt für die Schifffahrt wieder freigegeben. Es ergeben sich voraussichtlich daher folgende Sperrzeiten am Emssperrwerk
          bei Gandersum:

          17.09.2024 um ca. 12:30 Uhr bis zum 19.09.2024 um ca. 02:00 Uhr.

          Schiffe, die im Sperrwerksbereich auf eine Freigabe zur Weiterfahrt warten, müssen an den vorhandenen Liegestellen festmachen.
          Die Großschiffsliegestelle Gandersum steht für diesen Zweck nicht zur Verfügung.

          Die genauen Sperrzeiten werden durch die Verkehrszentrale Ems (Rufname "Ems- Traffic") auf den UKW- Arbeitskanälen bekannt gegeben.

    1.2 Schiffsüberführung

          Die Schiffsüberführung wird voraussichtlich am 18.09.2024 um ca. 11:00 Uhr in Papenburg beginnen. Die Passage der Jann- Berghaus-Brücke
          in Leer ist für den 18.09.2024 um ca. 20:45 Uhr geplant. Mit der Durchfahrt des Werftschiffes durch das
          Emssperrwerk Gandersum ist am 19.09.2024 gegen ca. 02:00 Uhr zu rechnen.

          Die genauen Sperrzeiten werden durch die Verkehrszentrale Ems (Rufname "Ems- Traffic") auf den UKW- Arbeitskanälen bekannt gegeben.

    2.   Begegnen und Überholen

    2.1 Streckenabschnitt Leerort – Emden

          Auf dem Streckenabschnitt zwischen Leerort und Emden fährt das Werftschiff als Wegerechtsschiff gem. Artikel 1 (1) Nummer 7 Schifffahrtsordnung
          Emsmündung in Verbindung mit Regel 3 Buchstabe h der KVR und führt das Signal nach Regel 28 KVR (Tiefgangbehindertes Fahrzeug).
          Überholen und Begegnen des Verbandes ist auf diesem Streckenabschnitt nur zulässig nach vorheriger, rechtzeitiger Absprache mit der
          Schiffsführung der „DISNEY TREASURE“ oder der Verkehrszentrale Ems.

    3.   Allgemeines

    3.1Für den Fall des Eintretens unvorhergesehener Umstände kann es erforderlich werden, die Sperrzeiten an die veränderten Gegebenheiten
          anzupassen. Dazu zählt auch eine kurzfristig notwendig werdende Verschiebung des Staus. In diesem Falle wird es auch zu einer Verschiebung
          der Schiffsüberführung kommen. Hierzu wird dann kurzfristig ein neuer Termin bekanntgemacht.

    3.2Die gesperrte Strecke wird durch Dienstfahrzeuge der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes gekennzeichnet, die bei Papenburg
          in Höhe Ems- km 0,0 und auf der Leda in Höhe Km 24,8 liegen. Das außergewöhnlich große Fahrzeug wird von Dienstschiffen
          der Wasserschutzpolizei bzw. der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes begleitet. Die Sperrung am Emssperrwerk Gandersum
          wird durch die Lichtsignale nach Nr. A 19a), b) und c) der Anlage I zur Seeschifffahrtsstraßenordnung gekennzeichnet.

    3.3 Das Einlaufen in die gesperrte Strecke sowie das Liegen in dieser Strecke ist allen Fahrzeugen, mit Ausnahme der Hilfs- und Sicherungsschiffe
          verboten.

    3.4Die Strom- und Schifffahrtspolizeibehörde und die Wasserschutzpolizei können von dem Passierverbot auf den gesperrten Strecken Ausnahmen
          zulassen.

    3.5Den Einzelanordnungen der Strom- und Schifffahrtspolizeibehörde bzw. denen der Wasserschutzpolizei ist unverzüglich Folge zu leisten.

  • Auf der Leda im Westteil zwischen km 24,3 und 24,5 werden die Solltiefen zum Teil bis zu ca. 9 dm und zwischen dem km 23,0 und 23,1 bis zu ca. 13 dm unterschritten.

  • Auf der Leda im Westteil zwischen km 24,3 und 24,5 werden die Solltiefen zum Teil bis zu ca. 9 dm und zwischen dem km 23,0 und 23,1 bis zu ca. 13 dm unterschritten.

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