Skipper von Schiffen, auf denen eine Seefunkstelle zum Betrieb bereit steht, benötigen jetzt auch ein Funkzeugnis. Lange Jahre reichte es aus, wenn irgendein Crewmitglied „Funker“ war. Dann gab es eine Übergangsregelung, in der nicht geahndet wurde, wenn Skipper gegen die neue Vorschrift verstießen. Die ist nun endgültig ausgelaufen.
Die Bundesnetzagentur bekommt einen neuen Gebührenkatalog an die Hand und wird künftig wieder Rechnungen für Frequenzzuteilungen und den Betrieb von Seefunkstellen schreiben.
Die neuen Fragenkataloge für SRC und LRC sind ab sofort erhältlich, geprüft wird danach aber erst in 2011. Alle Fragenkataloge sind kostenlos im Internet erhältlich.
Es gibt ab jetzt einen Fragenkatalog für Deutsche, die ein britisches Funkzeugnis gemacht haben. Die Anpassungsprüfung kann aber auch erst ab 2011 gemacht werden.