Für Skipper, die an Bord eine Seefunkstelle betreiben, aber nicht im Besitz des für den Betrieb der Anlage berechtigenden Betriebszeugnisses sind, kann es in diesem Jahr teuer werden. Am 31. Dezember 2009 ist die seit 2005 bestehende Aussetzung der Bußgeldbewehrung für diese Ordnungswidrigkeit ausgelaufen. Somit können seit dem 1. Januar 2010 Verstöße als bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.
Nach Auskunft des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) beträgt das Bußgeld € 150,-- beim ersten Verstoß - im Wiederholungsfall wird es teurer!