Viele legale Seefunker haben sich in den vergangenen Jahren gewundert, blieben doch die jährlichen Rechnungen  der Bundesnetzagentur aus. Ähnlich erging es auch den Eignern, die eine neue Anlage anmeldeten und damit eine Frequenzzuteilung beantragten.

Grund für das Ausbleiben der Rechnung war die Überarbeitung des Gebührenkatalog. Außerdem war laut Netzagentur auch ein noch bis vor Kurzem anhängiger Rechtsstreit. Der Gebührenkatalog ist nun fertiggestellt, der Rechtsstreit beigelegt und so folgen nun die Rechnungen auf dem Fuß.

Der Rechnungsbetrag von 130 Euro für die Frequenzzuteilung wird rückwirkend bis 2007 eingefordert.


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