Bislang durften nur Menschen mit Erst- oder Zweitwohnsitz in Niedersachsen auf ihren Booten in Niedersachsen übernachten.
Diese Regelung in der niedersächsischen Corona-Verordnung wurde nun vom Oberverwaltungsgericht (OVG) gekippt. Auch auswärtige Touristen dürfen ab sofort in Niedersachsen übernachten.
Das Verbot trägt nach Ansicht des Gerichts nur wenig zur Eindämmung der Corona-Infektionslage bei, da Tagestouristen aus anderen Ländern auch bisher schon nach Niedersachsen kommen könnten. Es handle sich um eine Ungleichbehandlung, die aus Infektionsschutzgründen nicht notwendig sei, entschied das OVG. Die Regelung ist daher mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt.