Kein verfrühter Aprilscherz: Nach der Pkw-Maut soll in Deutschland auch eine Sportbootmaut für die Nutzung der Wasserstraßen eingeführt werden.
Ab August 2018 sollen Gebühren von der Sportschifffahrt erhoben werden. Derzeit werden dazu entsprechende Rechtsverordnungen vorbereitet. Nach Schätzungen des Bundesverkehrsministeriums verursachen Sportboote durch die Nutzung der Bundeswasserstraßen jährlich Kosten in Höhe von etwa 65 Millionen.
Für die Sportschifffahrt wird schon seit Jahren eine symbolische Pauschale von den Jacht- und Seglerdachverbänden gezahlt, jährlich ca. 77.000 Euro. Damit waren alle Sportbootnutzer von weiteren Gebühren befreit. Die einschlägigen Verbände wurden bereits über die neuen Abgabenpläne informiert. Man geht derzeit von jährlichen Kosten von zehn Euro pro Bootsmeter aus, die künftig von den Eignern erhoben werden.
Dem Vernehmen nach soll darüber hinaus rund ein Drittel der Bundeswasserstraßen an die Länder übertragen werden. Deutschlandweit gibt es ca. 2.800 Kilometer Nebenwasserstraßen mit etwa 120 Wehranlagen und 140 Schleusen, die kaum gewerblich genutzt werden. Diese sollen nun abgestossen werden.