Der Saal im Hotel Ostfriesen-Hof in Leer war nur mäßig gefüllt, als am Dienstag der Erörterungstermin zum Antrag des Landkreises Emsland in Sachen Schiffsüberführung begann. Der Kern des Antrags: Innerhalb des genehmigten Winterstaus sollen die Nebenbestimmungen des Sperrwerksbeschlusses zu den Salz- und Sauerstoffwerten für zwei Überführungen im September 2012 und 2014 vorsorglich ausgesetzt werden. Damit soll eine Überführung der beiden Kreuzfahrtschiffe über die Ems in jedem Fall möglich sein - unabhängig von den Sauerstoff- und Salzwerten in der Ems.
Zu dem Antrag hatten 46 Träger öffentlicher Belange sowie Umwelt- und Naturschutzorganisationen eine Stellungnahme abgegeben; 16 Einwendungen lagen von Privatpersonen vor. Die Vertreter der Behörden und Organisationen sowie die Privatpersonen hatten die Möglichkeit, ihre abgegebenen Stellungnahmen und Einwendungen noch einmal mündlich vorzutragen. Entscheidungen werden während eines Erörterungstermins nicht getroffen. „Der NLWKN wird im August seine Entscheidung dazu bekannt geben", sagte Verhandlungsleiter Franz-Josef Sickelmann am Dienstagabend gegen 19 Uhr zum Abschluss des Erörterungstermins.
Intensive Diskussionen prägten den Erörterungstermin. Diskutiert wurde auch das Ansinnen, die Gesamt-Staudauer eines Jahres von 104 auf maximal 128 Stunden zu erhöhen und die Tatsache, dass der NLWKN die beiden Überführungen für ein erweitertes Mess-Programm nutzen möchte.
Hintergrund-Info:
Ein Anstau der Ems mit einer Dauer von bis zu 52 Stunden und einer Höhe von NN +2,70 ist in der zweiten Septemberhälfte dem Grundsatz nach zulässig. Dies gilt allerdings nur, wenn die relevanten Nebenbestimmungen eingehalten werden können, die beispielsweise den Sauerstoffgehalt und den Salzgehalt betreffen.
Im Planfeststellungsbeschluss heißt es zum Thema Staudauer und Stauhöhe:
„Das Emssperrwerk darf für den einzelnen Staufall ganzjährig bis zu einer Höhe von NN + 1,75 m für maximal 12 Stunden geschlossen werden, in der Zeit vom 16.9. bis 14.3. bis zu einer Höhe von NN + 2,70 m für maximal 52 Stunden. Die genannten Stauhöhen beziehen sich auf den Pegel Gandersum. In einem Zeitabschnitt von jeweils 365 Tagen darf die Schließdauer des Emssperrwerks für Staufälle insgesamt nicht mehr als 104 Stunden betragen. Diese Schließdauer darf ausnahmsweise für den Zeitraum überschritten werden, den ein eingeleiteter Staufall verursacht hat, der nicht zur Schiffsüberführung genutzt werden konnte."