Die Gerüchte kochen in dieser Sache hoch. Von "es wird alles einfacher" bis "dann geht nichts mehr" hört man derzeit alles in den Häfen. Doch was ist eigentlich konkret geplant?
Der Vorschlag, den die drei Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachen am 18. Mai 2017 beim Bundesministerium für Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als Vorschlag eingereicht haben, beinhaltet für uns Segler in der Tat ein paar Änderungen:
- Die drei Stunden Regel entfällt.
- Die Zone I darf bis auf besonders ausgewiesene Schutzgebiete auch rund Niedrigwasser befahren werden.
- Das Betreten der Zone I ist generell nicht mehr zulässig, damit ist auch das Trockenfallen untersagt.
- Bei unfreiwilligem Trockenfallen in der Zone I muss man beim Boot bleiben.
- Die bisherigen Schutzgebiete für Vögel und Robben erhalten die einheitliche Bezeichnung "besondere Schutzgebiete" (BSG) - diese dürfen außerhalb der Fahrwasser nicht befahren werden.
- Zusätzlich zu diesen Fahrwassern können in den BSG auch traditionelle, zwweckgebundene Fahrwasser eingerichtet werden. Dies soll u.a. die Befahrbarkeit traditioneller Wattfahrwasser, deren Kennzeichnung ggf. eingestellt würde und die damit nicht mehr Fahrwasser nach der SeeSchStrO wären, sicherstellen.
Die sogenannten Trend- und Funsportarten (z.B. Jetski, Wasserskil, Parasailing) sollen im gesamten Naturschutzgebiet untersagt sein. Bis auf extra ausgewiesene Areale gilt dies auch für das Kite-Surfen. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen bleiben weitestgehend erhalten. Es gelten 8 Knoten innerhalb von Schutzgebieten, ansonsten 12 Knoten außerhalb und 16 Knoten innerhalb von Fahrwassern - mithin Werte, die wir Segler in der Regel sowieso nicht erreichen können.
Hier eine Karte mit den geplanten "Besonderen Schutzgebieten":