Am 10. Mai 2017 trat die neue Sportbootführerscheinverordnung (SpFV) in Kraft. Die Anhebung der Längenbegrenzung von Fahrzeugen im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen (mit Ausnahme des Rheins) dürfte das Highlight der Verordnung sein. Auch ist der Weg für den Führerschein im Kartenformat ab dem 01. Januar 2018 geebnet. Die Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheins mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen kann nun auch auf ausländischen Gewässern abgenommen werden.
Weitere Kurzinformationen zu den Änderungen der Verordnung können dem Flyer "Die neue Sportbootführerscheinverordnung" entnommen werden.