Die Verordnung über das Naturschutzgebiet (NSG) Außenems ist jetzt in Kraft getreten.

Dies wurde in den Kreisen des Wassersports heiß diskutiert. Beim Stichwort NSG denken natürlich alle sofort an Befahrensverbote. Doch worum geht es hier? Liest man die Verordnung ganz genau, stellt man fest, es geht um den Schutz ganz vieler, verschiedene Vögel und einiger weniger Fische, die alle im Detail, aufgelistet.

Viel interessanter ist natürlich die Frage, um welches Gebiet es sich dreht. Das NSG Außenems reicht von der Linie Petkum / Pogum bis zur Linie Werkshaven südlich Eemshaven / Manslagter Nacken. Anders gesagt vom Beginn der Geise bis zur Nordspitze Robbenplaat.

Das ist schon mal die erste Entwarnung, denn wir reden hier von einem Gebiet, indem soieso kaum jemand das Fahrwasser nennenswert verlassen kann. Und sicherlich käme auch niemand auf die Idee auf dem Paapsand trockenfallen zu wollen.

Die zweite Entwarnung enthält der §3 der Verordnung. Nach ausführlichen Auflistung aller Verbote steht in Abs. 4 Ziffer 1, dass diese Verbote nicht für „die Schifffahrt, einschließlich des ruhenden Verkehrs, innerhalb des Geltungsbereiches der Schifffahrtsordnung Emsmündung“ gelten.

Daher brauchen wir weitere Einschränkungen aufgrund dieser Verordnung nicht zu fürchten.

Probleme bekommen könnte allerdings die Hafenwirtschaft, da nun für jede Baumaßnahme in diesem Gebiet, inklusive der emsseitigen Kaianlagen, eine weitere Genehmigung eingeholt werden muss.

Karte mit freundlicher Genehmigung von openseamap.org, Bearbeitung von wattsegler.de (C)


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