Kitesurfen bleibt im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer weiterhin verboten. Das hat das Verwaltungsgericht Oldenburg am Dienstag mitgeteilt.

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts wies die Klage von drei Kitesurfern ab. Die Surfer hatten sich gegen das generelle Kiteverbot im Nationalpark gewendet.

Sie wollten ihren Sport zeitlich und örtlich uneingeschränkt im Wattenmeer ausüben. Nach ihrer Auffassung, handelt es sich bei dem Verbot um eine „Befahrensregelung“, wofür die Gesetzgebungskompetenz beim Bund, aber nicht beim Land Niedersachsen liegen würde. Zudem schränke die Regelung sie in nicht hinnehmbarer Weise in ihrem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ein, da nicht erwiesen sei, dass vom Kitesurfen eine Störung für die Vogelwelt ausgehe.

Diese Klage wies das Verwaltungsgericht Oldenburg ab. Zur Begründung wurde darauf verwiesen, dass es nicht um eine „Befahrensregelung“, sondern um eine Vorschrift handele, die dem Naturschutz und der Ordnung im Nationalpark diene und für die daher die Gesetzgebungskompetenz beim Land Niedersachsen liege. Auch konnte das Gericht eine unverhältnismäßige Einschränkung der Grundrechte der Kläger nicht erkennen. Beim Kitesurfen handele es sich um eine Freizeitbeschäftigung, der im Nationalpark die Belange des Naturschutzes entgegenstehen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil können die Kläger Berufung bei dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.


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